Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur PETER SCHEERER // VISUELLE KOMMUNIKATION
Niemand liebt sie oder liest sie vor Onlinekäufen komplett durch. Die im Folgenden genannten „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bilden die vom Gesetzgeber geforderte rechtliche Grundlage für
unsere Dienstleistungen und Arbeiten. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ fassen alle Vertragsbedingungen zusammen, die zwischen dem Käufer und dem Dienstleister - also uns - bestehen.
Transparenz liegt uns am Herzen. Unsere „AGBs“ dienen deshalb hauptsächlich Ihrer Sicherheit. Wir möchten, dass Sie alle Informationen bekommen, die für Sie wichtig sind. Und wenn dennoch Fragen
offen bleiben, dann freuen wir uns über ein persönliches Gespräch. Weil die AGB´s zuweilen recht umfangreich sein können, und diese - in früheren Zeiten z.B. auf die Rückseite eines DIN A4
Blattes passen mussten - verwendet man oft auch den Begriff "das Kleingedruckte" für sie. Zwar verwenden viele Anbieter für Ihre AGB´s kein DIN A4 Blatt mehr - der Begriff ist trotzdem
geblieben. Hier also unser Kleingedrucktes:
1. Allgemeines:
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Design-, Gestaltungs- und Programmierdienstleistungen zwischen der Agentur PETER SCHEERER // VISUELLE KOMMUNIKATION Peter
Scheerer (im Folgenden PS//VK gennant) und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet
und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
§ 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte:
2.1
Jeder der PS//VK erteilte Auftrag über Design- oder Gestaltungsdienstleistungen ist ein Urheberwerksvertrag, der grundsätzlich auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen
gerichtet ist.
2.2
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz im Sinne des Gesetzes.
2.3
Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der PS//VK weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die PS//VK eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten üblichen Vergütung für entsprechende oder vergleichbare Leistungen nach dem Tarifvertrag für
Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) zu verlangen.
2.4
Die PS//VK berträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen.
Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der PS//VK
2.5
Die jeweils vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6
Die PS//VK und der Urheber (Designer) haben das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als kreative Schöpfungsquelle genannt zu werden. Eine Verletzung
des Rechts auf Namensnennung berechtigt die PS//VK zum Schadensersatz.
2.7
Eingebrachte Vorschläge und / oder Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht.
§ 3. Angebot und Vergütung
3.1
Alle unsere Angebote der PS//VK sind freibleibend.
3.2
Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage unserer freien Kalkulation. Wird nichts anderes vereinbart, gilt der Tarifvertrag
für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung). Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind
Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.3
Alle Rechnungen der PS//VK sind sofort ohne Abzug zahlbar. Von dieser Regelung abweichende Zahlungstermine sind im Einzelfalle gesondert auf den Rechnungen der PS//VK usgewiesen. Maßgebend ist
das Datum des Zahlungseingangs. Im Verzugsfall ist die PS//VK berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten.
3.4
Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die PS//VK berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der tatsächlichen Nutzung und der ursprünglich
erhaltenen Vergütung zu verlangen.
3.5
Soweit die PS//VK Dienste und Leistungen unentgeltlich oder vorläufig unentgeltlich erbringt, ist sie berechtigt, diese Dienste und Leistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung einzustellen,
ohne dass Ansprüche des Auftraggebers hieraus erwachsen können.
§ 4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1
Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet, sofern keine
anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
4.2
Die PS//VK ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
4.3
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für Materialkosten der Werbetechnik, spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und
Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.4
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 5. Fertigstellung und Abnahme, Fälligkeit der Vergütung
5.1
Die seitens der PS//VK genannten Fertigstellungstermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Terminvereinbarung schriftlich erfolgt. Für den Fall, dass während der
Auftragsbearbeitung seitens des Auftraggebers Änderungswünsche geäußert werden bzw. der PS//VK Umstände bekannt werden, die bei Vertragsabschluß noch nicht absehbar waren, so verlängert sich ein
verbindlich vereinbarter Fertigstellungstermin angemessen.
5.2
Die Abnahme hat innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung und Präsentation des Werkes zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch–künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des
Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Ein Werk gilt als abgenommen, wenn der Zeitraum von 5 Werktagen ohne Einwand durch den Auftraggeber verstrichen ist.
5.3
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung grundsätzlich 10 Tage nach Bereitstellung, bzw. spätestens 5 Tage nach Ablauf der Abnahmefrist fällig. Sie ist ohne Abzug
zahlbar.
5.4
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er
von der PS//VK hohe finanzielle oder zeitliche Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. In der Regel gelten folgende Zahlungsmodalitäten: 50% der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung und 50% nach Ablieferung / Abnahme. Darüber hinaus behält sich die PS//VK vor, jederzeit Zwischenabrechnungen zu erstellen. Sonstige oder anders lautende Zahlungsvereinbarungen
sind schriftlich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung zu regeln.
5.5
Bei Zahlungsverzug kann die PS//VK Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
§ 6. Eigentumsvorbehalt und Sperrung von digitalen Inhalten (Webseiten) bei Zahlungsverzug
6.1
An allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen sowie Datenübertragungen erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
6.3
Leistungen aus Warenlieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PS//VK
6.4
Gerät ein Kunde im Bereich der digitalen Medien - z.B. mit der Bezahlung eines Internetauftrags - in Zahlungsverzug, kann die PS//VK die betroffenen Zugänge zu diesen digitalen Diensten und
Medien sperren und/oder ist darüber hinaus berechtigt, bereits zur Verfügung gestellte und nicht vergütete digitale Daten zu löschen.
§ 7. Digitale Daten
7.1
Die PS//VK ist nicht verpflichtet, sog. „offene Dateien“ oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, auf Verlangen an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe
von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Als Richtgröße für offene Daten können Sie - je nach Umfang des Projektes - mit ca. 50% - 100% Aufschlag rechnen.
7.2
Hat die PS//VK dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der PS//VK geändert und/oder weiterverwertet werden.
§ 8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
8.1
Wird die PS//VK mit der Vervielfältigung oder Produktion von Entwürfen beauftragt, so ist vom Auftraggeber die Freigabe auf einem Korrekturmuster zu erteilen. Digitale Medien werden
ausschließlich nach Freigabe des Werkes durch den Auftraggeber weitergegeben oder online gestellt.
8.2
Die Produktionsüberwachung durch die PS//VK erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die PS//VK berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen
Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die PS//VK haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der PS//VK mindestens 10 einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich. Die PS//VK ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der
Eigenwerbung zu verwenden. Digitale Medien dürfen vollständig oder in Teilen (auch modifiziert) als Referenz verwendet werden.
§ 9. Gewährleistung
9.1
Die PS//VK verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch der PS//VK überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung des Werks schriftlich bei der PS//VK geltend zu machen. Nach dieser Frist gilt das Werk als endgültig
mangelfrei angenommen.
9.3
Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Tag der Ablieferung bzw. der Annahme des Werks beginnt. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der
Auftraggeber der PS//VK unverzüglich anzuzeigen.
9.4
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung der PS//VK Elemente oder Zusatzeinrichtungen insbesondere Design, elektronische Daten und / oder Programmierung selbst ändert
oder durch Dritte ändern lässt.
§ 10. Haftung
10.1
Die PS//VK haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für
die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der PS//VK Für leichte Fahrlässigkeit haftet die PS//VK nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für
mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist
außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.2
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die PS//VK gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die PS//VK
kein Auswahlverschulden trifft. Die PS//VK tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3
Sofern die PS//VK selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche aus
fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der PS//VK zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche
durchzusetzen.
10.4
Der Auftraggeber stellt die PS//VK von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die PS//VK stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung
trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5
Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
10.6
Die PS//VK haftet nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit, Schutzwürdigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten und Entwürfe. Die Prüfung etwaiger Zulässigkeit,
Schutzwürdigkeit und Eintragungsfähigkeit obliegt alleine dem Auftraggeber.
§ 11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamation hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion
Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die PS//VK behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die PS//VK. eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit kann die PS//VK Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
11.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der PS//VK übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der
Auftraggeber die PS//VK von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 12. Geheimhaltung und Datenschutz
12.1
Alle der PS//VK übergebenen Informationen gelten grundsätzlich als nicht vertraulich, falls dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
12.2
Soweit sich die PS//VK Dritter zur Erbringung der beauftragten Leistung bedient, ist die PS//VK. berechtigt, die erforderlichen Kundendaten dem Dritten offen zu legen. Die erforderlichen
Zugriffsrechte für Datenübertragungen unterliegen jedoch der Geheimhaltung und werden von der PS//VK lediglich zum Zwecke der Leistungserfüllung genutzt und vertraulich gespeichert.
12.3
Sollte der Auftraggeber wünschen, dass Zugriffsdaten bei der PS//VK nicht gespeichert werden, so ist dies der PS//VK gegenüber schriftlich ausdrücklich anzuzeigen.
12.4
Im Weiteren gelten alle Datenschutzgesetze nach deutschem Recht uneingeschränkt für beide Vertragsparteien.
§ 13 Kündigung
13.1
Kündigt der Kunde den Vertrag im Falle von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen vor Lieferung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung, so hat er zehn Prozent der Auftragssumme an PS//VK
zu zahlen, wenn er nicht nachweist, dass PS//VK geringere Kosten entstanden sind. PS//VK ist berechtigt nachzuweisen, dass ihr höhere Kosten entstanden sind. Diese trägt dann der
Kunde.
§ 14 Rücktritt
14.1
PS//VK ist berechtigt, im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. PS//VK ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren
über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
§ 15. Schlussbestimmungen
15.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der PS//VK
15.2
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
15.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.4
Gerichtsstand ist der Sitz der PS//VK – in Zuständigkeit das Amtsgericht Stuttgart oder das Landgericht Stuttgart. Die PS//VK ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
15.5
Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Stand der Informationen: Januar 2018